Walderschließung - Wegebau

Die Walderschließung ist eine wichtige Voraussetzung, um Wälder zu pflegen, zu nutzen und zu schützen. Heute wird mit der Walderschließung vor allem der forstliche Wegebau verbunden. Früher nutzte man für den Holztransport Bäche/Flüsse (Flößerei) und sogar Waldeisenbahnen. Nicht unerwähnt sollen Seilanlagen sein, die heute noch im Gebirge und in Sumpfgebieten eingesetzt werden. Mit einer sinnvollen Infrastruktur hat man folgende Vorteile:

  • Der Holz-, Pflanzen- und sonstige Materialtransport wird ermöglicht.
  • Im Wald arbeitende Personen kommen relativ schnell zum Arbeitsort.
  • Die Benutzung der Wege für schwere Arbeitsmaschinen wird geregelt und damit eine flächige und unkontrollierte Bodenverdichtung vermieden.
  • Revierkontrollen können leichter und schneller durchgeführt werden.
  • Die Jagdausübung und Wildbergung wird erleichtert.
  • Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge kommen schnell zum Einsatzort.
  • Erholungssuchende können bequem wandern und werden über die Wege sinnvoll geleitet.

Der Waldwegebau wird in Basis- und Feinerschließung unterschieden.

 

Basiserschließung

Die Basiserschließung besteht aus Haupt- und Zubringerwegen. Hauptwege durchziehen das gesamte Waldrevier, sind mit dem LKW befahrbar, tragen Lasten bis 45 t und sind mit dem Straßenverkehr verbunden. Sie haben eine Breite von mindestens 3,5 m bei einspurigem Verkehr und mindesten 5 m bei doppelspurigem Verkehr.

Zubringerwege sind auch fest ausgebaut, können jedoch nur bedingt mit dem LKW befahren werden. Deshalb werden die Zubringerwege "Schönwetterwege" genannt.

Hauptweg mit LKW befahrbar

Abb. 1: Mit LKW befahrbarer Hauptweg

Ein Hauptweg mit der Möglichkeit an der Seite Polter anzulegen.

Abb. 2: Ein Hauptweg mit der Möglichkeit an der Seite Polter anzulegen.

Ein Zubringerweg, der mit dem LKW nur bedingt befahrbar ist.

Abb. 3: Ein Zubringerweg, der mit dem LKW nur bedingt befahrbar und in mäßigem Zustand ist.

 

Feinerschließung

Bei der Feinerschließung wird in Rückewege und Rückegassen unterschieden. Rückewege sind unbefestigte Wege, die nur durch Holzernte- oder Rückefahrzeuge befahren werden können. Die Breite beträgt 3,5 bis 4 m. Je nach Gelände ergibt sich eine Aufhiebsbreite von 6 bis 8 m.

Rückegassen sind bestockungsfreie Linien im Bestand, die nur mit Forstmaschinen befahren werden können. Ihre Breite beträgt 4 m und werden in einem Abstand von 20 bis 40 m im Bestand angelegt. Sie sollen dauerhaft markiert werden, damit die Forstmaschinen nur auf den Rückegassen bleiben und somit den Boden im Bestand nicht verdichten.

Rückeweg auf dem Holzernte- und Rückfahrzeuge fahren können.

Abb. 4: Rückeweg auf dem Holzernte- und Rückfahrzeuge fahren können.

Rückegasse, markiert mit weißen Querstrichen

Abb. 5: Rückegasse, markiert mit weißen Querstrichen

Rückegasse, markiert mit grünen Pfeilen

Abb. 6: Rückegasse, markiert mit grünen Pfeilen

 

Hilfslinie zur Feinerschließung

Sind Bestände sehr dicht und unübersichtlich, so können durch Aufhieb von Seillinien für die Seilrückung oder Kranlinien für den Forwarder in den Bestand geschlagen werden. Sie haben eine Breite von 1 bis 2 m.

 

Flächenfachwerk

Das Flächenfachwerk ist eine historische Flächeneinteilung, die einst eine Einteilung des Waldes in Nutzungseinheiten war. So wurden die Abteilungen durch Flügel und Gestelle (Schneisen) sichtbar eingeteilt. Die Flügel sind Waldwege, die von West nach Ost verlaufen und vom Süden her alphabetisch fortlaufend bezeichnet werden (A-Flügel, B-Flügel usw.). Die Schneisen verlaufen von Nord nach Süd und werden von Osten her numerisch fortlaufend bezeichnet (Schneise 1, Schneise 2 usw.). Auch die Abteilungen werden von Ost nach West und Süd nach Nord fortlaufend nummeriert (siehe Abb. 7). Diese Einteilungen sind heute noch gebräuchlich, jedoch werden die Flächen nicht mehr nach den Systemen des Flächen- und späteren Massenfachwerks bewirtschaftet.

Waldeinteilung in Flügel, Schneisen und Abteilungen. Rot und rosa sind Wege der Basiserschließung markiert.

Abb. 7: Waldeinteilung in Flügel, Schneisen und Abteilungen. Rot und rosa sind Wege der Basiserschließung markiert.

Eine Abteilungsnummer an einem Baum. Diese sind an den Ecken der Abteilungen zu finden. Im Hintergrund ist ein Reitwegschild zu sehen.

Abb. 8: Eine Abteilungsnummer an einem Baum. Diese sind an den Ecken der Abteilungen zu finden. Im Hintergrund ist ein Reitwegschild zu sehen.

 

Maßnahmen im forstlichen Wegebau

Im forstlichen Wegebau werden folgende Maßnahmen unterschieden:

  1. Neubau: Wege werden neu projektiert und angelegt.
  2. Ausbau: Wege werden wesentlich verbessert. So können Rückewege, die logistisch von besonderer Bedeutung sind zu Fahrwegen ausgebaut werden.
  3. Wegeinstandsetzung: Wege werden unter Materialzufuhr in den ursprünglichen und gebrauchsfähigen Zustand wieder hergestellt.
  4. Wegeinstandhaltung: Es werden Maßnahmen durchgeführt, die das Entstehen größerer Schäden vorbeugen, beziehungsweise die Schadensentstehung verhindern.
  5. Rückbau: Wege, die nicht mehr benötigt werden, werden beseitigt. Das ursprüngliche Landschaftsbild wird wieder hergestellt. Fremdmaterial (Schwarzdecken, Fremdgestein etc.) und Wasserdurchlässe werden mit einem Bagger beseitigt und das Material zum Recycling abtransportiert.

In den Ländern gibt es Vorschriften zum forstlichen Wegebau, vor allem zur Genehmigungspflicht des Neu-, Aus- und Rückbaus von Waldwegen. Auch sind wasser- und naturschutzrechtliche Vorschriften zu beachten.

Ein Grader profiliert einen Hauptweg. Vorne ist das Frontschild, welches auch Planierschild genannt wird.

Abb. 9: Ein Grader profiliert einen Hauptweg. Vorne ist das Frontschild, welches auch Planierschild genannt wird.

Ein Grader profiliert einen Hauptweg. Mit dem Schar wird das abfallende Profil hergestellt.

Abb. 10: Ein Grader profiliert einen Hauptweg. Mit dem Schar wird das abfallende Profil hergestellt.

Das Wegeprofil ist hergestellt.

Abb. 11: Das Wegeprofil ist hergestellt.

Zur Befestigung des Weges wird der Weg mit einer Walze angewalzt.

Abb. 12: Zur Befestigung des Weges wird der Weg mit einer Walze angewalzt.

Überschüssiges Material wird mit einem Bagger verteilt, wenn es nicht ortsfremdes Material ist.

Abb. 13: Überschüssiges Material wird mit einem Bagger verteilt, wenn es nicht ortsfremdes Material ist.

 

Literaturhinweise

  1. Autorenkollektiv (2011): Der Forstwirt, 5. Aufl., Ulmer Verlag, 687 S.
  2. Dietz, P., Knigge, W., Löffler, H. (2011): Walderschließung, Ein Lehrbuch für Studium und Praxis unter besonderer Berücksichtigung des Waldwegebaus, Verlag Kessel, 426 S.
  3. Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MURL) (1999): Leitbild für den nachhaltsgerechten forstlichen Wegebau in Nordrhein-Westfalen, Deutscher Gemeindeverlag GmbH und Verlag W. Kohlhammer GmbH Köln, 51 S.

 

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