Die Walderschließung ist eine wichtige Voraussetzung, um Wälder zu pflegen, zu nutzen und zu schützen. Heute wird mit der Walderschließung vor allem der forstliche Wegebau verbunden. Früher nutzte man für den Holztransport Bäche/Flüsse (Flößerei) und sogar Waldeisenbahnen. Nicht unerwähnt sollen Seilanlagen sein, die heute noch im Gebirge und in Sumpfgebieten eingesetzt werden. Mit einer sinnvollen Infrastruktur hat man folgende Vorteile:
Der Waldwegebau wird in Basis- und Feinerschließung unterschieden.
Die Basiserschließung besteht aus Haupt- und Zubringerwegen. Hauptwege durchziehen das gesamte Waldrevier, sind mit dem LKW befahrbar, tragen Lasten bis 45 t und sind mit dem Straßenverkehr verbunden. Sie haben eine Breite von mindestens 3,5 m bei einspurigem Verkehr und mindesten 5 m bei doppelspurigem Verkehr.
Zubringerwege sind auch fest ausgebaut, können jedoch nur bedingt mit dem LKW befahren werden. Deshalb werden die Zubringerwege "Schönwetterwege" genannt.
Abb. 1: Mit LKW befahrbarer Hauptweg
Abb. 2: Ein Hauptweg mit der Möglichkeit an der Seite Polter anzulegen.
Abb. 3: Ein Zubringerweg, der mit dem LKW nur bedingt befahrbar und in mäßigem Zustand ist.
Bei der Feinerschließung wird in Rückewege und Rückegassen unterschieden. Rückewege sind unbefestigte Wege, die nur durch Holzernte- oder Rückefahrzeuge befahren werden können. Die Breite beträgt 3,5 bis 4 m. Je nach Gelände ergibt sich eine Aufhiebsbreite von 6 bis 8 m.
Rückegassen sind bestockungsfreie Linien im Bestand, die nur mit Forstmaschinen befahren werden können. Ihre Breite beträgt 4 m und werden in einem Abstand von 20 bis 40 m im Bestand angelegt. Sie sollen dauerhaft markiert werden, damit die Forstmaschinen nur auf den Rückegassen bleiben und somit den Boden im Bestand nicht verdichten.
Abb. 4: Rückeweg auf dem Holzernte- und Rückfahrzeuge fahren können.
Abb. 5: Rückegasse, markiert mit weißen Querstrichen
Abb. 6: Rückegasse, markiert mit grünen Pfeilen
Sind Bestände sehr dicht und unübersichtlich, so können durch Aufhieb von Seillinien für die Seilrückung oder Kranlinien für den Forwarder in den Bestand geschlagen werden. Sie haben eine Breite von 1 bis 2 m.
Das Flächenfachwerk ist eine historische Flächeneinteilung, die einst eine Einteilung des Waldes in Nutzungseinheiten war. So wurden die Abteilungen durch Flügel und Gestelle (Schneisen) sichtbar eingeteilt. Die Flügel sind Waldwege, die von West nach Ost verlaufen und vom Süden her alphabetisch fortlaufend bezeichnet werden (A-Flügel, B-Flügel usw.). Die Schneisen verlaufen von Nord nach Süd und werden von Osten her numerisch fortlaufend bezeichnet (Schneise 1, Schneise 2 usw.). Auch die Abteilungen werden von Ost nach West und Süd nach Nord fortlaufend nummeriert (siehe Abb. 7). Diese Einteilungen sind heute noch gebräuchlich, jedoch werden die Flächen nicht mehr nach den Systemen des Flächen- und späteren Massenfachwerks bewirtschaftet.
Abb. 7: Waldeinteilung in Flügel, Schneisen und Abteilungen. Rot und rosa sind Wege der Basiserschließung markiert.
Abb. 8: Eine Abteilungsnummer an einem Baum. Diese sind an den Ecken der Abteilungen zu finden. Im Hintergrund ist ein Reitwegschild zu sehen.
Im forstlichen Wegebau werden folgende Maßnahmen unterschieden:
In den Ländern gibt es Vorschriften zum forstlichen Wegebau, vor allem zur Genehmigungspflicht des Neu-, Aus- und Rückbaus von Waldwegen. Auch sind wasser- und naturschutzrechtliche Vorschriften zu beachten.
Abb. 9: Ein Grader profiliert einen Hauptweg. Vorne ist das Frontschild, welches auch Planierschild genannt wird.
Abb. 10: Ein Grader profiliert einen Hauptweg. Mit dem Schar wird das abfallende Profil hergestellt.
Abb. 11: Das Wegeprofil ist hergestellt.
Abb. 12: Zur Befestigung des Weges wird der Weg mit einer Walze angewalzt.
Abb. 13: Überschüssiges Material wird mit einem Bagger verteilt, wenn es nicht ortsfremdes Material ist.