In meiner Praxis und auch in den Medien bin ich auf einige Sachen gestoßen, die sehr erheiternd waren. Einiges soll auf dieser Seite präsentiert werden. Zum einen kann man darüber schmunzeln und zum anderen kann man aus den Fehlern anderer lernen.
Bäume zu pflanzen ist erst einmal eine gute Sache. Jedoch sollte man sich vorher Gedanken machen, wie so etwas am sinnvollsten ist.
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Auf dem Bild ist eine Reihe mit Eichen-Hochstämmen zu sehen, die unter einer Telefonleitung gepflanzt wurde. Die Spitzen der Bäume wachsen schon in die Leitung ein. Telefonleitungen und auch andere Leitungen müssen jedoch bewuchsfrei gehalten werden. Beschädigungen an der Leitung oder das Einwachsen der Leitung muss vermieden werden.
Es kann sein, dass die Leitung in nächster Zeit verschwinden soll. Trotzdem kommt man bei so einem Anblick ins Grübeln.
Wenn in einer Kultur größere Ausfälle sind, wird im Allgemeinen nachgepflanzt. Auf dem folgenden Bild ist jedoch zu sehen, dass der Waldbesitzer es zu gut gemeint hat. Nur weil die Stammverteilung der Stiel-Eichen nicht ganz nach seinem Geschmack war, wurden weitere Eichen darunter gepflanzt. Zum Schutz vor dem Rehbock wurden sogar Fegeschutzspiralen angebracht.
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Die Stiel-Eiche ist jedoch eine lichtbedürftige Baumart. Da das Kronendach schon längst geschlossen ist, haben die darunter nachgepflanzten Eichen keine Chance mehr an das Licht zu kommen und sterben ab. Das Geld und den Aufwand hätte sich der Waldbesitzer sparen können.
Trotzdem zeigt dieses Bild auch, dass der Waldbesitzer ein hohes Interesse an seinem Wald hat. Jetzt muss der örtliche Revierleiter dieses Interesse nur noch in die richtige Bahn lenken.
Auf einem Schild des Landesforstbetriebs Sachsen-Anhalt ist eine Warnung zu sehen, die auf Gefahren durch Totholz hinweist. Es wird empfohlen, den Wald nicht zu betreten.
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Nach §14 Abs. 1 des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) besteht jedoch freies Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung. Dies geschieht auf eigene Gefahr und auf waldtypische Gefahren, wozu auch Totholz gehört, wird insbesondere hingewiesen.
Die Länder haben jedoch nach §14 Abs. 2 des BWaldG das Recht, aus wichtigem Grund die Sperrung von Wald zu regeln. Deshalb gibt es in den Landeswaldgesetzen bzw. Landesforstgesetzen Paragrafen, die die Sperrung von Wald regeln.
Wird durch die Forstbehörden längerfristig Wald gesperrt, z.B. nach Sturmereignissen, so wird immer die Rechtsgrundlage angegeben und auch klar mitgeteilt, dass der Wald gesperrt ist. Die Warnung des Landesforstbetriebs Sachsen-Anhalt führt eher zur Verunsicherung der Waldbesucherinnen und Waldbesucher. Der Hinweis auf Gefahren mag gut gemeint sein, jedoch stehen die Waldbesucherinnen und Waldbesucher vor der Frage, ob sie weitergehen dürfen oder umdrehen sollen.
Besser hat es ThüringenForst formuliert, wie es auf dem folgenden Bild zu sehen ist. Das Betretungsrecht wird gewahrt und freundlich auf die Gefahren hingewiesen. Sogar die Rechtsgrundlage wird angeführt. Durch so eine Kommunikationsstrategie haben die Erholungssuchenden nicht das Gefühl der Bevormundung.
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Ein Hinweis noch von mir: Bei Sturm sollte jeder Mensch so viel Verstand besitzen, dass man während dessen nicht in den Wald geht.
An einem Waldlehrpfad steht dieses Schild zu den Rotwildschäden im Wald. Besonders den zweiten Punkt zum Schlagen des Rotwildes müssen versierte Förster/innen und Jäger/innen zweimal lesen.
Die männlichen Tiere der Geweihträger (Cervidae), wie das Reh-, Dam- oder Rotwild, schieben jedes Jahr ein neues Geweih (beim Rehbock Gehörn genannt). Dieses wachsende Geweih wird vom Bast umgeben. Nachdem das Geweih ausgewachsen ist, entledigen sich die Rothirsche durch das Schlagen an Bäumen des Bastes.
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Auf dem Schild steht jedoch, dass sie den Bart und nicht den Bast entfernen. Wie ein Buchstabe zur Belustigung beitragen kann.
Leider sind auf dem Schild drei weitere grammatikalische und orthografische Fehler. Das ist sehr schade. Hier haben sich Menschen die Mühe gemacht, den Wald, seine Vielfalt und Komplexität, der Bevölkerung näher zu bringen.
Abkürzungen haben so ihre Tücken. Auf dem Aushang des Regionalforstamtes wird richtigerweise auf die Gefahren des Eichenprozessionsspinners hingewiesen. Jedoch wird dieser hier mit ESP und nicht mit EPS abgekürzt.
Bei Wikipedia gibt es eine Übersicht zur Abkürzung ESP. Die Meisten verbinden ESP mit dem "Elektronischen Stabilitätsprogramm" bei Fahrzeugen. Liest man die folgenden Sätze mit diesem Hintergrund, kann man Erstaunliches erfahren.
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In der dreiteiligen Sendereihe "Unsere Wälder" von Terra X konnte man in der ersten Folge eine neue Zeitrechnung erfahren. Eine Eiche im Grunewald altert in 25 Jahren um 80 Jahre.
Filmausschnitt (25 Sek.) aus dem ersten Teil der Sendereihe "Unsere Wälder" von Terra X.
Eigentlich ist Terra X ein interessantes Sendeformat, das sich meistens um Wissenschaftlichkeit bemüht. Jedoch hat man sich in der Sendereihe "Unsere Wälder" nicht mit Ruhm bekleckert, machte inhaltliche Fehler und schweift teilweise in den esoterischen Neugeist ab. Dabei bieten unsere Wälder auch ohne diese Abschweifungen viel Wissenswertes und Schönes, was es zu erhalten gilt.
Den Filmausschnitt könnte man als mathematische Unachtsamkeit abtun. Jedoch sind die Inhalte dieser Arbeit der Filmemacher häufig mangelhaft.
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